Kirchgemeinde Versammlung

Die ordentlichen Kirchgemeindeversammlungen finden zweimal pro Kalenderjahr statt.

Der Kirchgemeinderat kann zu weiteren Versammlungen einladen.

Das Stimmrecht richtet sich nach der Regelung der reformierten Landeskirche.

Die Versammlung wählt:

  • die Präsidentin/den Präsidenten (der Versammlung und des Kirchgemeinderates in einer Person) oder zwei Personen im Co-Präsidium
  • die übrigen Mitglieder des Kirchgemeinderats
  • das Rechnungsprüfungsorgan
  • die Mitglieder der übrigen ständigen Kommissionen

Zudem beschliesst die Versammlung Sachgeschäfte wie Jahresrechnung, Budget und Ausgaben, welche Fr. 20'000 übersteigen.

Weitere Befugnisse und Organisatorisches der Kirchgemeindeversammlung sind im Organisationsreglement geregelt.

Die Daten der Kirchgemeindeversammlung im Jahr 2026:

14. Juni 2026, 10.45 Uhr nach dem Gottesdienst in der Pfrundscheune

15. November 2026, 10.45 Uhr nach dem Gottesdienst in der Pfrundscheune